EU-Fischereirat beschließt Fangmöglichkeiten für 2026
EU-Fischereirat legt Fangmöglichkeiten für 2026 fest

In Brüssel einigten sich die EU-Fischereiminister nach intensiven Verhandlungen auf die zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) für 2026. Die Beratungen berücksichtigten wissenschaftliche Empfehlungen und die Ergebnisse von Konsultationen mit dem Vereinigten Königreich und Norwegen. Festgelegt wurden Quoten für die Nordsee, den Nordostatlantik sowie für das Mittelmeer und das Schwarze Meer.
Wissenschaftliche Leitlinien und Verhandlungen
Die Beschlüsse orientieren sich an den Vorgaben der wissenschaftlichen Beratung, mit dem Ziel, Bestände zu schonen und nachhaltige Fangmengen zu sichern. Verhandlungen zu Umverteilungen, etwa bei der Makrele, führten zu Anpassungen, die für einige Mitgliedstaaten Planungssicherheit schaffen sollen. Zugleich blieben in Einzelfällen stabilisierende Quoten vereinbart, wenn dies aus Bestandsgründen gerechtfertigt war.
Auswirkungen auf deutsche Quoten
Nach Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ergeben sich für Deutschland konkrete Änderungen: Nordseehering 25.421 Tonnen (−29 % gegenüber 2025), Seelachs in der Nordsee 5.030 Tonnen (−24,5 %), Kabeljau 973 Tonnen (−44 %). Die Schellfischquote bleibt bei 2.407 Tonnen, die Schollequote sinkt auf 5.649 Tonnen (−rund 7 %). Diese Anpassungen sollen den Bestandsschutz stärken und die nachhaltige Bewirtschaftung fördern.
Schutzmaßnahmen für bedrohte Bestände
Die bestehenden Schutzregelungen für den Europäischen Aal werden fortgeführt: Geplant ist weiterhin eine sechsmonatige Schonzeit, deren genaue Ausgestaltung für die Meeresgebiete von den Mitgliedstaaten festgelegt wird, sowie ein Verbot der Freizeitfischerei auf Aal in den Meeresgewässern. Die Umsetzung der Maßnahmen liegt nun bei den nationalen Behörden.
Nächste Schritte und Umsetzung
Die beschlossenen TACs treten für das Jahr 2026 in Kraft und werden durch nationale Umsetzungsmaßnahmen begleitet. Behörden und Branchenvertreter sind nun gefordert, Kontrollen und Monitoring sicherzustellen, um die Einhaltung der Quoten zu überwachen und die Bestandsentwicklung weiterhin wissenschaftlich zu begleiten.