Geldstrafen nach Robben-Todesfällen auf Rügen
Staatsanwaltschaft verhängt Geldstrafen

Die Staatsanwaltschaft hat gegen zwei Männer Geldstrafen in Höhe von jeweils drei Monatsgehältern wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz erlassen. Die Beschuldigten haben zwei Wochen Zeit, den Strafbefehlen zu widersprechen; tun sie das nicht, wird die Entscheidung rechtskräftig. Bei Widerspruch ist eine Verhandlung vor dem Amtsgericht vorgesehen.
Ermittlungen und Befunde
Im Oktober 2024 waren innerhalb kurzer Zeit mehr als 40 tote Kegelrobben an der Küste Rügens gefunden worden. Untersuchungen schlossen einen natürlichen Todesfall in vielen Fällen aus. Expertinnen und Experten des Deutschen Meeresmuseums in Stralsund sahen Hinweise darauf, dass einzelne Tiere in Fanggeräten wie Netzen oder Reusen ertranken. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ließ sich in fünf Fällen ein direkter Zusammenhang zwischen einem Fanggerät und dem Tod der Robbe nachweisen.
Schutzmaßnahmen und gesetzlicher Rahmen
Kegelrobben sind streng geschützt und haben sich seit den 1990er-Jahren an Nord- und Ostseeküsten wieder etabliert. Nach der Häufung der Todesfälle verfügte der Schweriner Umwelt- und Fischereiminister Robert Backhaus (SPD) sofortige Maßnahmen: Größere Fischreusen dürfen an der gesamten Küste nur noch mit speziellen Schutzvorrichtungen gegen Robbenbetrieb genommen werden. Ziel ist, weitere Beeinträchtigungen gesetzlich geschützter Bestände zu verhindern.
Ausblick
Ob die Betroffenen gegen die Strafbefehle vorgehen, entscheidet das weitere Verfahren. Die Ermittlungen und die Umsetzung technischer Schutzmaßnahmen an der Küste bleiben vorrangige Schritte, um erneute Todesfälle zu vermeiden.